Allgemeine Geschaeftsbedingungen
1) Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer alle Angebote, Auftragsbestaetigungen, Vertraege, Lieferungen und Leistungen von ADRIOM INDUSTRIES DOO (Room Factory), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2) Vertragsschluss: Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestaetigung, ausdrueckliche Lieferfreigabe oder durch Leistungserbringung zustande. Muendliche Nebenabreden beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestaetigung.
3) Leistungsinhalt: Massgeblich sind die im final bestaetigten Angebot genannten Spezifikationen (Marke, Modell, Material, Masse, Farbe, Ausfuehrung, Menge, Lieferumfang, Preis und Termine). Technische und gestalterische Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern sie zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeintraechtigen.
4) Preise und Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich gemaess Angebot. Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Faelligkeiten zu leisten (z. B. Anzahlung, Restzahlung vor Lieferung oder nach Montage). Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollstaendigen Zahlung auszusetzen.
5) Lieferung, Teilleistungen und Gefahruebergang: Liefertermine gelten nur dann als Fixtermine, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulaessig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Gefahruebergang erfolgt mit Uebergabe der Ware an den Kunden oder dessen Empfangsperson.
6) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass Zufahrt, Zugang, Tragfaehigkeit, Aufmassdaten und bauliche Voraussetzungen fuer Lieferung und Montage rechtzeitig gegeben sind. Verzoegerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung traegt der Kunde.
7) Individuelle und projektspezifische Waren: Bei Sonderbestellungen, projektbezogener Beschaffung oder kundenspezifischer Fertigung ist eine Stornierung, Rueckgabe oder Aenderung nach Produktionsfreigabe ausgeschlossen, soweit kein zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.
8) Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum.
9) Gewaehrleistung und Haftung: Es gelten die gesetzlichen Gewaehrleistungsrechte. Offensichtliche Maengel sind unverzueglich, spaetestens innerhalb angemessener Frist nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Fuer leichte Fahrlaessigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10) Rechtswahl und Gerichtsstand: Es gilt das Recht von Montenegro unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, Bar, Montenegro.